Versicherungsschutz

Wer sich ehrenamtlich engagiert, denkt nicht ohne weiteres an Versicherungsschutz. Häufig wird man erst im konkreten Schadensfall mit diesem Problem konfrontiert. Das Ehrenamt in kommunalen Gremien, bei den Feuerwehren oder im Sport war und ist über bestehende Versicherungen gut geschützt.

Daneben gibt es aber eine nicht zu unterschätzende Zahl engagierter Bürger, die versicherungstechnisch gewissermaßen im rechtsfreien Raum tätig sind, etwa in der Nachbarschaftshilfe oder in kleinen, rechtlich unselbständigen Initiativen, Gruppen und Projekten, wie beispielsweise in Asylarbeitskreisen, Selbsthilfegruppen oder Eltern- und Bürgerinitiativen.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung Sammelverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements geschlossen.

Da die Tätigkeit in rechtlich unselbstständigen Strukturen stattfinden muss, werden Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen usw. nicht aus der Pflicht entlassen, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Weitere Infos gibt es im Internet und im Flyer .